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Januar 2012: Liebe Kunden, unsere Regierung ist sich bei diesem Thema derzeit unschlüssig wie weiter verfahren werden soll. Eine Novellierung des §61a des LWG NRW ist beabsichtigt. Bis zur Neuregelung gelten die bisherigen Fristen. Um sicher zu gehen, müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kommune erkundigen.

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

 

Seit Inkrafttreten des § 61a Landeswassergesetz NRW (LWG) sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Dichtheit ihrer privaten Abwasserleitungen überprüfen zu lassen.

 

Warum eine Dichtheitsprüfung?

Aufnahme mit unserem Kanal-TV zeigt ein verschobenes Abwasserrohr

Untersuchungen haben ergeben, dass rund 40 % privater Entwässerungsleitungen sanierungsbedürftig sind. Dies bedeutet ein großes Gefährdungspotential für die Umwelt, denn durch undichte Abwasserleitungen versickert Schmutzwasser ins Erdreich und verunreinigt Boden und Grundwasser.

Durch undichte Abwasserleitungen kann aber auch sauberes Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eindringen. Dieses wird dann mit dem normalen Abwasser bis zur Kläranlage geleitet und dort aufwändig und zu Lasten des Allgemeinheit gereinigt.

Welche Abwasserleitungen?


Die zu prüfenden privaten Abwasseranlagen umfassen alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen bis zum Straßenkanal, die Misch- oder Schmutzwasser führen, sowie Regenwasser-leitungen, die bei Rückstau Misch- oder Schmutzwasser führen.

Kompetenter Partner?

 

Mit der Untersuchung sollten nur zugelassene Betriebe beauftragt werden, die auf der Liste des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW stehen.

www.lanuv.nrw.de